Aktionsbedingungen Mitsuba’s Asia Wochen

ARTIKEL 1: ALLGEMEINES

  1. Die Bedingungen für die Aktion Mitsuba’s Asia Wochen (im Folgenden: die „Aktion“) werden von Menken Orlando B.V. (im Folgenden: „Mitsuba“) mit Sitz und Hauptgeschäftsstelle im Stationsplein 4, Voorburg (2275 AZ), Niederlande, organisiert und sind im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 27178558 eingetragen.
  2. Der Zweck dieser Kampagne, die KW2 bis KW8 2023 läuft (im Folgenden: der „Kampagnenzeitraum“), ist die Generierung einer Followerbase in Deutschland und das Bekanntmachen der Mitsuba’s Asia Wochen auf dem deutschen Markt. Bei dieser Aktion handelt es sich um ein Gewinnspiel im Sinne des Verhaltenskodex für Gewinnspiele im Rahmen von Werbeaktionen vom 1. Januar 2014 (Gedragscode promotionele kansspelen 2014), bei dem 40 Gewinner ausgelost werden, die 1 von 10 100€ Gutscheinen von Takumi Restaurants gewinnen können oder 1 von 30 Mitsuba‘s Asia Wochen Geschenkboxen (im Folgenden „der Preis“). Das Gewinnspiel steht in keinem Zusammenhang mit Takumi Restaurants.
  3. Mit der Teilnahme an dieser Aktion erklärt der Teilnehmer, dass er/sie diese Aktionsbedingungen und die Datenschutzbestimmungen von Mitsuba akzeptiert.
  4. Mitsuba behält sich jederzeit das Recht vor, die Aktion in der Zwischenzeit zu ändern, ohne dass der Teilnehmer Ansprüche gegen Mitsuba geltend machen kann. Eine geänderte Fassung der Aktionsbedingungen wird auf www.mitsubasnacks.com/de/aktionsbedingungen/ unter Angabe des Datums der Änderung veröffentlicht.

ARTIKEL 2: TEILNAHME UND ERMITTLUNG DES GEWINNERS

  1. Die Teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Teilnehmer unter 18 Jahren dürfen nur teilnehmen, wenn sie die Erlaubnis ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten/Erziehungsberechtigten haben. Auf Anfrage muss ein Teilnehmer einen schriftlichen Nachweis über die Erteilung dieser Erlaubnis vorlegen.
  2. Zur Teilnahme an dem Gewinnspiel muss ein oder mehrere Mitsuba Produkte erworben werden. Um die Teilnahme an dem Gewinnspiel für Mitsuba erkenntlich zu machen, muss der Kassenbon mit dem darauf gekauften Mitsuba Produkt an info@mitsubasnacks.com gesendet werden.
  3. Nur im Aktionszeitraum (KW2 -8) gekaufte Artikel werden gezählt.
  4. Die Teilnahme an dieser Gewinnaktion ist beim Einsenden von mehreren Kassenbons auch mehrfach per Person gültig.
  5. Die Teilnahme an dieser Gewinnaktion erfolgt während des Kampagnenzeitraums. Die Teilnahme ist kostenlos. Nur Anmeldungen, die bis Ende KW8, die bei Mitsuba via der folgenden Mailadresse: info@mitsubanacks.com eingehen, werden für den Gewinn berücksichtigt. Mitsuba behält sich das Recht vor, Teilnehmer mit ungültigen und/oder falschen persönlichen Angaben von der Teilnahme auszuschließen.
  6. Innerhalb von 5 Werktagen nach Ende des Aktionszeitraums/ Ende KW8 werden die Gewinner von Mitsuba aus allen Einsendungen des Aktionszeitraums nach dem Zufallsprinzip ausgelost. Über das Ergebnis kann keine Korrespondenz geführt werden.
  7. Die Gewinner werden innerhalb von 5 Werktagen nach Ende der Kampagne persönlich per E-Mail kontaktiert.
  8. Melden sich die Gewinner innerhalb von 14 Tagen nicht zurück verfällt sein Recht auf den Preis und es wird ein neuer Gewinner ausgelost.

ARTIKEL 3: PREIS

    1. Der Gewinner erhält einen Preis. Die eventuell anfallende Glücksspielsteuer wird von Mitsuba getragen.
    2. Es werden 40 Gewinner ausgelost.
    3. Der Gewinner erhält den Preis per Post oder E-Mail an die Adresse, die er/sie bei der Teilnahme angegeben hat. Wenn der Gewinner zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause ist, kann der von Mitsuba beauftragte Postbeamte den Gewinn bei einen Nachbarn abgeben. Der Preis ist persönlich und kann nicht gegen Geld oder andere Preise eingetauscht werden.
    4. Mitsuba behält sich das Recht vor, einen alternativen Preis auszusenden, falls der Preis nicht verfügbar ist oder aus irgendeinem Grund nicht mehr geliefert werden kann. Mitsuba behält sich außerdem das Recht vor, Teilnehmer aus eigenen Gründen abzulehnen oder zu disqualifizieren, ohne dass ein Teilnehmer einen Anspruch dagegen geltend machen kann.
    5. Wir nehmen Kontakt mit den Gewinnern per E-Mail auf. Darauf sendet Mitsuba den Gewinn via DHL zu.

ARTIKEL 4: BEHANDLUNG VON DATEN

  1. Mit der Teilnahme an der Aktion erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass er für die Dauer der Aktion und für 1 Monat danach auf www.mitsubasnacks.com und auf den Social-Media-Accounts (Instagram/Facebook) von Mitsuba als Gewinner bekannt gegeben werden darf.
  2. Mit der Teilnahme an der Kampagne verzichtet der Teilnehmer auf seine geistigen Eigentumsrechte, einschließlich etwaiger Urheberrechte, (nicht eingetragener) Geschmacksmusterrechte, Bildrechte und verwandter Schutzrechte in Bezug auf den Beitrag.
  3. Der Teilnehmer erteilt automatisch die Erlaubnis zur (teilweisen) Veröffentlichung, (teilweisen) Vervielfältigung und/oder (teilweisen) Nutzung des Beitrags im weitesten Sinne des Wortes, einschließlich der Nutzung für alle möglichen Medien und Merchandisingartikel.
  4. Die (persönlichen) Daten des Teilnehmers können verwendet werden, um den Teilnehmer über Produkte, Dienstleistungen und interessante Angebote von Mitsuba zu informieren. Mit der Teilnahme an dieser Kampagne erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden. Ein Teilnehmer kann jederzeit Zugang zu seinen (persönlichen) Daten verlangen, und diese können auf Wunsch geändert oder gelöscht werden. Zu diesem Zweck kann der Teilnehmer eine Anfrage über info@mitsubasnacks.com stellen.

ARTIKEL 5: FRAGEN UND STREITIGKEITEN

  1. Bei Fragen oder Beschwerden können Sie sich an Menken Orlando B.V., Stationsplein 4, 2275AZ Voorburg, wenden unter dem Stichwort: „Mitsubasasiawochen“. Es ist auch möglich, eine E-Mail an info@mitsubasnacks.com zu senden. Diese Aktionsbedingungen sind unter www.mitsubasnacks.com/de/aktionsbedingungen/ sowie auf Anfrage über die oben genannte E-Mail-Adresse erhältlich. Diese Aktion unterliegt dem niederländischen Recht. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Aktionsbedingungen oder der Kampagne ergeben, müssen dem zuständigen Gericht in Den Haag vorgelegt werden.